ENDBENUTZERLIZENZVERTRAG VON ZONEALARM, EIN UNTERNEHMEN VON CHECK POINT SOFTWARE
TECHNOLOGIES, INC.
DIESER ENDBENUTZERLIZENZVERTRAG ("Vertrag") IST EIN RECHTSGÜLTIGER VERTRAG ZWISCHEN IHNEN
(ENTWEDER IN IHREM EIGENEN NAMEN ALS NATÜRLICHE PERSON ODER ALS RECHTMÄSSIGER VERTRETER
EINER JURISTISCHEN PERSON) UND ZONEALARM. BITTE LESEN SIE DIESEN VERTRAG SORGFÄLTIG DURCH,
UND DRUCKEN SIE SICH FÜR IHRE UNTERLAGEN EINE KOPIE DES VERTRAGS AUS. DIESER VERTRAG HAT
VORRANG VOR ALLEN VORHERGEHENDEN FASSUNGEN.
WENN SIE UNTEN DIE OPTION "AKZEPTIEREN" MARKIEREN UND DIE ZONEALARM-SOFTWARE HERUNTERLADEN,
INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER ANDERWEITIG NUTZEN, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, ALLE
BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS EINZUHALTEN. FALLS SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS
NICHT EINVERSTANDEN SIND, KLICKEN SIE ENTWEDER AUF DIE SCHALTFLÄCHE "ABBRECHEN" UND/ODER
UNTERLASSEN SIE ES, DIE SOFTWARE HERUNTERZULADEN, ZU INSTALLIEREN, ZU KOPIEREN ODER
ANDERWEITIG ZU NUTZEN.
1. SOFTWARE: Der in diesem Vertrag genutzte Begriff "Software" bezieht sich auf die
ZoneAlarm-Software, die Sie zum Download ausgewählt haben. Der Begriff "Software" umfasst
dabei auch sämtliche Upgrades, modifizierte Versionen oder Updates dieser Software, die
Ihnen von ZoneAlarm zur Verfügung gestellt werden. Durch das Herunterladen der Software
nehmen Sie dieselbe an. Der Begriff "Software" umfasst auch Software von Drittherstellern,
die Ihnen von ZoneAlarm zur Verfügung gestellt wurde.
2. LIZENZERTEILUNG: Gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags gewährt Ihnen ZoneAlarm eine
dauerhafte, nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz, um: (i) die Software zu
installieren, (ii) die Software zu internen Zwecken zu gebrauchen und (iii)
Sicherungskopien der Software für Backup- oder Archivierungszwecke herzustellen.
Unbeschadet des Vorstehenden erkennen Sie an, dass abhängig von der von Ihnen zum Download
ausgewählten Softwareversion (kostenfreie, Test- oder Vollversion) bestimmte
Einschränkungen in Bezug auf Ihre Nutzung der Software bestehen und einige Funktionen der
Software ("Sonderfunktionen") Ihnen nicht oder nur in begrenztem Umfang zur Verfügung
stehen, wie nachfolgend beschrieben:
2.1 KOSTENFREIE VERSIONEN: Sie dürfen eine kostenfreie Nichttestversion der Software nur
dann herunterladen und nutzen, wenn Sie (i) eine Privatperson sind (und dann nur für Ihren
privaten Gebrauch) oder (ii) eine gemeinnützige Organisation gemäß Titel 26, § 501(c)(3)
des United States Code (mit Ausnahme von Regierungs- und Bildungseinrichtungen). Wenn Sie
sich für das Herunterladen einer kostenfreien Nichttestversion der Software entscheiden,
können Sie die Sonderfunktionen der Software nicht nutzen, solange Sie nicht ein Upgrade
auf eine Vollversion der Software (sofern Ihnen diese Option angeboten wird) gegen Zahlung
des eventuell anfallenden Entgelts erwerben.
2.2 TESTVERSIONEN: Wenn Sie sich für das Herunterladen einer kostenlosen Testversion der
Software entscheiden, können Sie die Sonderfunktionen der Software nur für eine begrenzte
Zeit nutzen ("Testphase"). Am Ende der Testphase werden die Sonderfunktionen der Software
automatisch deaktiviert, sofern Sie nicht die entsprechende einmalige Lizenzgebühr für die
Software entrichten und einen Lizenzschlüssel (im Sinne von Abschnitt 6, "Lizenzschlüssel")
installieren. Wenn Sie die entsprechende Lizenzgebühr für die Software entrichten, können
Sie entsprechend der Bestimmungen dieses Vertrags die Sonderfunktionen der Software auf der
Anzahl von Computern, für die Sie die entsprechende Lizenzgebühr entrichtet haben,
unbefristet nutzen.
2.3 VOLLVERSIONEN: Wenn Sie sich zum Herunterladen einer Vollversion der Software
entscheiden und die entsprechende Lizenzgebühr entrichten, können Sie entsprechend den
Bestimmungen dieses Vertrags die Sonderfunktionen der Software auf der Anzahl von Computern,
für die Sie die entsprechende Lizenzgebühr entrichtet haben, unbefristet nutzen.
2.4 DIENSTLEISTUNGVERSION: Wenn Sie diese Software als Dienstleistung erhalten haben, darf
sie nur dann eingesetzt werden, wenn Sie die entsprechende Gebühr entsprechend den
Bestimmungen des jeweiligen Anbieters gezahlt haben.
2.5 VERSIONEN MIT ANTI-SPYWARE: Wenn Sie sich zur Nutzung der Anti-Spyware-Funktion
entscheiden, ersuchen Sie ZoneAlarm ausdrücklich um eine Ermittlung der potenziellen
Auswirkungen, die identifizierte Programme auf Ihr System haben können. Sie erklären sich
damit einverstanden, dass wir automatisch bestimmte Programme löschen dürfen und/oder Ihnen
eine kundenspezifische Möglichkeit anbieten, bestimmte Programme zu löschen. Das Löschen
dieser Programme kann andere Lizenzverträge verletzen, die Sie wissentlich oder
unwissentlich abgeschlossen haben. Für das Löschen dieser Programme und eine mögliche
Verletzung von Lizenzbestimmungen Dritter tragen Sie die alleinige Verantwortung. ZoneAlarm
kann nicht überprüfen, mit welchen Lizenzverträgen Dritter Sie sich gegebenenfalls
einverstanden erklärt haben.
3. ABONNEMENTLEISTUNGEN: Wenn Sie sich für das Herunterladen einer Vollversion der Software
entscheiden (oder für den Upgrade auf eine Vollversion der Software, von der Sie zuvor eine
kostenfreie oder eine Testversion heruntergeladen haben), stehen Ihnen nach Maßgabe dieses
Abschnitts möglicherweise bestimmte Abonnementleistungen zu. Der Begriff
"Abonnementleistungen" umfasst neben der technischen Unterstützung auch weitere Leistungen,
die Ihnen ZoneAlarm für die vorgesehene Laufzeit des Abonnementdienstes nach eigenem
Ermessen zur Verfügung stellen kann.
3.1 TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG: Unter der Voraussetzung, dass Sie die jeweilige Lizenzgebühr
entrichtet haben, bietet Ihnen ZoneAlarm ab dem Zeitpunkt der Zahlung für eine begrenzte
Zeit kostenlose technische Unterstützung. Sofern Ihnen diese Möglichkeit geboten wird,
können Sie für einen bestimmten Zeitraum weitere technische Unterstützung in Anspruch
nehmen, wenn Sie die zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Gebühr für Abonnementleistungen
entrichten und den entsprechenden Lizenzschlüssel installieren. Jegliche technische
Unterstützung wird erbracht auf Grundlage der jeweils gültigen ZoneAlarm-
Geschäftsbedingungen für technische Unterstützung. Dies umfasst auch Softwareupdates, die
ZoneAlarm nach eigenem Ermessen gegebenenfalls von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellt.
Sofern Sie zum Erhalt solcher Softwareupdates berechtigt sind, werden Sie von ZoneAlarm
benachrichtigt, wenn diese zum Herunterladen bereit stehen. Sämtliche Softwareupdates
unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrags, sofern mit dem jeweiligen Update keine anders
lautenden Lizenzbestimmmungen bereit gestellt werden.
3.2 ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN: In dem Zeitraum, in dem Sie zur Inanspruchnahme von technischen
Unterstützungsleistungen berechtigt sind, kann ZoneAlarm Ihnen nach eigenem Ermessen
bestimmte zusätzliche internetbasierte Sicherheitsleistungen anbieten. Solche
Zusatzleistungen werden vorbehaltlich der jeweils gültigen Geschäftsbedingungen über den
Gebrauch von Zusatzleistungen erbracht. ZoneAlarm behält sich das Recht vor, solche
Zusatzleistungen einzustellen und/oder andere Zusatzleistungen anzubieten, ohne dass
hieraus ein Erstattungsanspruch oder ein Recht zur Aufrechnung resultiert.
3.3 VERSIONSUNTERSTÜTZUNG: Zone Labs kann nach alleinigem Ermessen die Unterstützung für
bestimmte Betriebssystemversionen einstellen. Entsprechende Mitteilungen sind unter
zonelabs.com zu finden.
4. LIZENZEINSCHRÄNKUNGEN: Sie erkennen an, dass sich die vorliegende Lizenz nur auf die
Nutzung der Leistungsmerkmale und Funktionen der Software erstreckt, die in der
Onlinedokumentation beschrieben sind, die der von Ihnen heruntergeladenen Version der
Software beiliegt ("Dokumentation"). Sie verpflichten sich, die Software weder zu
rekonfigurieren noch zu modifizieren, um so Leistungsmerkmale oder Funktionen der Software
zu aktivieren, die nicht in der Dokumentation beschrieben sind oder die in anderen
ZoneAlarm-Produkten verfügbar sind, ohne ZoneAlarm zuvor zu informieren und die jeweilige
Upgradegebühr zu entrichten. Es ist Ihnen untersagt: (i) die Software einem Reverse
Engineering zu unterziehen bzw. sie zu dekompilieren oder zu deassemblieren, (ii) die
Software ganz oder teilweise zu modifizieren oder Derivate von ihr anzufertigen, (iii)
Kopien der Software zu vertreiben, (iv) Kennzeichnungen oder Markierungen von der Software
zu entfernen, die eigentumsrechtliche Informationen beinhalten, oder (v) die Software
weiterzuverkaufen, zu verleasen, zu vermieten, zu übertragen, unterzulizenzieren oder auf
sonstige Weise Rechte an der Software an Dritte zu übertragen. Jede Verletzung dieser
Bestimmungen führt zum sofortigen Erlöschen der Softwarelizenz.
5. SOFTWARE DRITTER: Bestimmte Software Dritter, die in dieser Software enthalten ist,
unterliegt zusätzlichen Bestimmungen, die ZoneAlarm von den jeweiligen Lizenzgebern
auferlegt wurden. Diese Bestimmungen sind auf den "Info"-Seiten der Software enthalten und
gelten mit dieser Bezugnahme als integraler Bestandteil des vorliegenden Vertrags.
6. LIZENZSCHLÜSSEL: Sie erkennen an, dass die Software einen Lizenzschlüssel enthält. Wenn
Sie eine Test- oder Vollversion der Software herunterladen und die entsprechende
Lizenzgebühr für die Software entrichten, stellt ZoneAlarm Ihnen einen anfänglichen
Lizenzschlüssel zur Installation mit der Software zur Verfügung. Dieser Lizenzschlüssel
ermöglicht es Ihnen, (i) die Software (einschließlich Sonderfunktionen) während der
Laufzeit der Lizenz zu nutzen und (ii) bestimmte abonnementbasierte Leistungen
("Abonnementleistungen") während eines begrenzten Zeitraums entsprechend Abschnitt 3
("Abonnementleistungen") in Anspruch zu nehmen. Für den Fall einer Verlängerung der
Abonnementleistungen entsprechend Abschnitt 3 ("Abonnementleistungen") und bei jeder
weiteren Verlängerung stellt ZoneAlarm Ihnen zusätzliche Lizenzschlüssel zur Installation
mit der Software zur Verfügung, damit Sie die Abonnementleistungen für die entsprechende
Abonnementlaufzeit in Anspruch nehmen können. Sie verpflichten sich, keine Lizenzschlüssel
oder ähnlich funktionierenden Computercode von einer anderen Quelle als von ZoneAlarm
selbst oder einem autorisierten ZoneAlarm-Vertriebspartner zu erwerben.
7. EIGENTUMSRECHTE: Sie erkennen an, dass Ihnen keinerlei Ansprüche auf das geistige
Eigentum an der Software, den Abonnementleistungen (wie hierin definiert) oder
Lizenzschlüsseln übertragen wird. Eigentums- und Besitzrechte, geistige Eigentumsrechte und
sonstige Rechte an der Software, den Abonnementleistungen und den Lizenzschlüsseln
verbleiben bei ZoneAlarm und/oder den Lizenzgebern von ZoneAlarm. Die Software,
Abonnementleistungen und Lizenzschlüssel sind geschützt durch die Rechte zum Schutz des
geistigen Eigentums der Vereinigten Staaten von Amerika und anderer Länder sowie durch
internationaler Übereinkommen.
8. GEWÄHRLEISTUNG:
8.1 Beschränkte Gewährleistung. ZoneAlarm gewährleistet Ihnen gegenüber, dass die Kodierung
der Software auf dem Datenträger, auf dem die Software ausgeliefert wird, frei von
Material- und Verarbeitungsfehlern ist und dass die Software im Wesentlichen dem
zugehörigen Benutzerhandbuch entspricht, das zum Zeitpunkt der Auslieferung aktuell ist.
Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von neuzig (90) Tagen ab Erhalt des
ursprünglichen Lizenzschlüssels. Die gesamte Haftung von ZoneAlarm und Ihr ausschließlicher
Rechtsbehelf besteht im Ermessen von ZoneAlarm in Folgendem: (i) Rückerstattung des
Kaufpreises, den Sie ZoneAlarm gegenüber für die Software entrichtet haben, mit
gleichzeitiger Kündigung des vorliegenden Vertrags oder (ii) Reparatur oder Umtausch der
Software oder des Datenträgers, die bzw. der diese beschränkte Gewährleistung nicht erfüllt.
Einige Rechtsordnungen verbieten einen Ausschluss von konkludenten Gewährleistungen oder
die Verkürzung gesetzlich vorgeschriebener Gewährleistungsfristen. In diesen Fällen ist der
vorstehende Gewährleistungsausschluss nicht anwendbar. Diese Gewährleistung erteilt Ihnen
bestimmte gesetzliche Ansprüche, neben denen weitere Rechte gemäß dem örtlich anwendbaren
Recht bestehen können.
8.2 ALLGEMEINES: Die Software und die Abonnementleistungen werden Ihnen gegen ein
geringfügiges Entgelt zur Verfügung gestellt. ZoneAlarm gewährleistet daher nicht, dass die
Nutzung der Software oder der Abonnementleistungen ununterbrochen oder fehlerfrei möglich
sein wird. Zudem gewährleistet ZoneAlarm nicht, dass sämtliche Informationen, die mit der
Software oder den Abonnementleistungen erschlossen werden, vollständig und korrekt sind.
Sie erkennen an, dass das Betriebsverhalten der Software und der Abonnementleistungen durch
eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden kann, die außerhalb der Kontrolle von
ZoneAlarm liegen, wie etwa technische Fehler der Software, Handlungen oder Unterlassungen
seitens Dritter. Bestimmte Funktionen der Software sind möglicherweise nicht
vorwärtskompatibel mit künftigen Versionen der Software; der Gebrauch solcher Funktionen
mit künftigen Versionen der Software kann den Erwerb der entsprechenden künftigen Version
der Software erfordern.
8.2 "WIE BESEHEN": SIE ERKENNEN AN, DASS DIE FIRMA ZONEALARM UND IHRE LIZENZGEBER MIT
AUSNAHME DER IN ABSCHNITT 8.1 DARGELEGTEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG IHNEN GEGENÜBER
KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN BEZÜGLICH DER SOFTWARE UND ABONNEMENTLEISTUNGEN
ERTEILT HABEN - UND ZWAR WEDER MÜNDLICH NOCH SCHRIFTLICH - UND DASS DIE SOFTWARE UND
ABONNEMENTLEISTUNGEN IHNEN "WIE BESEHEN" OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG
GESTELLT WERDEN. SIE ERKENNEN AN, DASS DAS GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH QUALITÄT UND
BETRIEBSVERHALTEN DER SOFTWARE UND/ODER ABONNEMENTLEISTUNGEN BEI IHNEN LIEGT. SOLLTEN DIE
SOFTWARE UND/ODER ABONNEMENTDIENSTE FEHLER AUFWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE (UND NICHT ZONEALARM
BZW. DER ZONEALARM-FACHHÄNDLER ODER -VERTRIEBSHÄNDLER) DIE GESAMTEN KOSTEN FÜR ALLE
NOTWENDIGEN REPARATUREN.
8.4 GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS: ZONEALARM SCHLIESST JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE, KONKLUDENTE ODER
GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG AUS. INSBESONDERE ERTEILT ZONEALARM KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG
DAFÜR, DASS (i) RECHTE DRITTER NICHT VERLETZT WERDEN ODER DASS EINE ALLGEMEINE ODER
BESONDERE GEBRAUCHSFÄHIGKEIT GEGEBEN IST, (ii) DIE SOFTWARE ODER ABONNEMENTLEISTUNGEN ALLE
STÖRFÄLLE (ODER DEREN FOLGEN) VERHINDERN, AUF DEREN ERKENNUNG UND/ODER VERMEIDUNG SIE
AUSGELEGT SIND, ODER (iii) SÄMTLICHE INFORMATIONEN, DIE MIT DER SOFTWARE ODER DEN
ABONNEMENTLEISTUNGEN ERSCHLOSSEN WERDEN, GENAU UND VOLLSTÄNDIG SIND. DIESER
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS BETRIFFT IHRE GESETZLICHEN ANSPRÜCHE, NEBEN DENEN WEITERE RECHTE
GEMÄSS DEM ÖRTLICH ANWENDBAREN RECHT BESTEHEN KÖNNEN. EINIGE RECHTSORDNUNGEN VERBIETEN
EINEN AUSSCHLUSS VON KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER DIE VERKÜRZUNG GESETZLICH
VORGESCHRIEBENER GEWÄHRLEISTUNGSFRISTEN. IN DIESEN FÄLLEN IST DER VORSTEHENDE
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS NICHT ANWENDBAR.
9. Haftungsbeschränkung: MIT AUSNAHME VON KÖRPERVERLETZUNG HAFTET ZONEALARM IHNEN ODER
DRITTEN GEGENÜBER KEINESFALLS FÜR SCHÄDEN, DIE SICH AUS DEM VERTRAGSGEGENSTAND, DEM PRODUKT
ODER EINER DIENSTLEISTUNG ERGEBEN, WIE MITTELBARE, SPEZIELLE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE ODER
FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH GEWINNVERLUST), DATENVERLUST ODER -BESCHÄDIGUNG ODER KOSTEN
ZUR BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER TECHNOLOGIEN, GLEICHGÜLTIG, OB DERARTIGE
SCHADENSERSATZANSPRÜCHE AUF VERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG
ODER AUF ANDERWEITIGE RECHTSGRUNDLAGEN GESTÜTZT SIND, SELBST WENN ZONE LABS IM VORAUS VON
DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE. DIE HAFTUNG ZONEALARMS
ÜBERSCHREITET KEINESFALLS DIE VON ZONEALARM IM RAHMEN DIESER LIZENZ FÜR DAS
SCHADENSVERURSACHENDE PRODUKT ERHALTENE LIZENZGEBÜHR. Einige Rechtsordnungen verbieten
einen Ausschluss oder eine Beschränkung von beiläufig entstandenen oder Folgeschäden. In
diesen Fällen ist der vorstehende Ausschluss bzw. die vorstehende Beschränkung nicht
anwendbar.
10. VERTRAGSBEENDIGUNG: Dieser Vertrag gilt automatisch als beendet, wenn Sie die
Bestimmungen dieses Vertrags nicht einhalten. Hierfür ist eine Kündigungserklärung durch
ZoneAlarm nicht erforderlich. Sie können den Vertrag Ihrerseits jederzeit durch ein
schriftliches Kündigungsschreiben an ZoneAlarm beenden. Bei Vertragsbeendigung haben Sie in
jedem Fall sämtliche Exemplare der Software (Original und Kopien) zu deinstallieren und zu
vernichten.
11. VERSCHIEDENES:
11.1 EINHALTUNG VON EXPORTBESTIMMUNGEN: Sie erkennen an, dass die Software den
Exportkontrollgesetzen und -bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika ("USA")
unterliegt, und verpflichten sich, diese Gesetze und Bestimmungen einzuhalten. Das US-
Gesetz verbietet den Download, die Ausfuhr, die Wiederausfuhr und die Übertragung der
Software in Länder, an Endbenutzer und zu Endzwecken, die Beschränkungen unterliegen. In
den USA gelten gegenwärtig Ausfuhrsperren gegen folgende Länder: Iran, Irak, Kuba, Libyen,
Nordkorea, Sudan und Syrien. Endbenutzer, die Beschränkungen unterliegen, sind auf der
Denied Persons List des US-Handelsministeriums (U.S. Commerce Department), der List of
Unverified Persons des US-Handelsministeriums (U.S. Commerce Department) und der List of
Specially Designated Nationals and Blocked Persons des US-Finanzministeriums (U.S. Treasury
Department) aufgeführt. Darüber hinaus sind der Download, die Ausfuhr, die Wiederausfuhr
und die Übertragung der Software an Endbenutzer untersagt, die an Aktivitäten in Verbindung
mit Massenvernichtungswaffen beteiligt sind. Hierzu zählen unter anderem (1) der Entwurf,
die Entwicklung, die Herstellung und die Benutzung von Nuklearmaterial,
Nukleareinrichtungen oder Atomwaffen, (2) der Entwurf, die Entwicklung, die Herstellung und
die Benutzung von Raketen sowie die Unterstützung von Raketenprojekten und (3) der Entwurf,
die Entwicklung, die Herstellung und die Benutzung von chemischen oder biologischen Waffen.
Durch das Herunterladen oder die Benutzung der Software erklären Sie sich mit den
vorgenannten Bestimmungen einverstanden. Darüber hinaus bestätigen Sie, dass Sie (i) sich
nicht einem Land, das Ausfuhrbeschränkungen unterliegt, aufhalten oder dort ansässig bzw.
ein Staatsangehöriger eines solchen Landes sind, (ii) sich nicht auf einer von US-Behörden
geführten Liste von Endbenutzern befinden, die Ausfuhrbeschränkungen unterliegen, und (iii)
nicht an Aktivitäten in Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen beteiligt sind. Sie
erkennen an, dass die für Sie gültigen Anforderungen und Beschränkungen des US-Rechts je
nach der heruntergeladenen Software variieren und sich im Laufe der Zeit ändern können
sowie dass es zur Bestimmung der auf die Software zutreffenden Ausfuhrbeschränkungen
erforderlich ist, auf die US-Ausfuhrkontrollbestimmungen (U.S. Export Administration
Regulations) und die US-Kontrollbestimmungen für ausländische Vermögenswerte (U.S. Foreign
Assets Control Regulations) Bezug zu nehmen.
11.2 U.S. RECHTE DER US-BUNDESREGIERUNG: Die diesem Vertrag unterliegende Software ist
gewerbliche Computersoftware gemäß 48 C.F.R. 252.227-7014(a)(1). Bei Erwerb durch oder für
eine Zivilbehörde erwirbt die US-Bundesregierung diese kommerzielle Computersoftware bzw.
die Dokumentation zu dieser kommerziellen Computersoftware entsprechend den Bestimmungen in
48 C.F.R. 12.212 ("Computer Software") und 12.211 ("Technical Data") der Federal
Acquisition Regulations ("FAR") und den entsprechenden nachfolgenden Regelungen. Bei Erwerb
durch oder für eine Behörde des US-Verteidigungsministeriums ("DOD") erwirbt die US-
Bundesregierung diese kommerzielle Computersoftware bzw. die Dokumentation zu dieser
kommerziellen Computersoftware entsprechend den Bestimmungen in 48 C.F.R. 227.7202-3 des
DOD FAR Supplement ("DFAR") und den entsprechenden nachfolgenden Regelungen.
11.3 RECHTSWAHL: Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaats Kalifornien,
wie sie für Verträge zwischen Einwohnern Kaliforniens gelten, die vollständig innerhalb von
Kalifornien abgeschlossen und vollzogen werden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.
11.4 VOLLSTÄNDIGER VERTRAG: Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen
Ihnen und ZoneAlarm dar. Er ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen schriftlicher oder
mündlicher Art sowie jegliche andere Kommunikation zwischen ZoneAlarm und Ihnen in Bezug
auf den Vertragsgegenstand. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der
schriftlichen Übereinkunft der rechtmäßigen Vertreter beider Vertragsparteien.
11.5 VORBEHALT: Sämtliche Rechte, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag eingeräumt
werden, sind ZoneAlarm vorbehalten.
©2003–2007 Check Point Software Technologies Ltd. Alle Rechte vorbehalten. Check Point,
das Check Point-Logo, DefenseNet, IMsecure, OSFirewall, Safe@Office, SmartDefense,
SmartDefense Advisor, TrueVector, ZoneAlarm, ZoneAlarm Anti-Spyware, Zonealarm PRO Antivirus + Firewall,
ZoneAlarm Internet Security Suite, ZoneAlarm Pro, ZoneAlarm Secure Wireless Router, Zone
Labs und das Zone Labs-Logo sind Marken oder eingetragene Marken der Firma Check Point
Software Technologies Ltd. oder ihrer Tochterunternehmen. ZoneAlarm ist ein Unternehmen von
Check Point Software Technologies, Inc. Alle anderen in diesem Dokument genannten
Produktnamen sind Marken oder eingetragene Marken der jeweiligen Rechtsinhaber. Die in
diesem Dokument beschriebenen Produkte sind geschützt durch die US-Patente 5,606,668,
5,835,726, 6,496,935, 6,873,988 und 6,850,943 und können außerdem durch andere US-Patente,
ausländische Patente oder Patentanmeldungen geschützt sein.