ENDBENUTZERLIZENZVERTRAG VON ZONEALARM, EIN UNTERNEHMEN VON CHECK POINT SOFTWARE 
TECHNOLOGIES, INC.

DIESER ENDBENUTZERLIZENZVERTRAG ("Vertrag") IST EIN RECHTSGÜLTIGER VERTRAG ZWISCHEN IHNEN 
(ENTWEDER IN IHREM EIGENEN NAMEN ALS NATÜRLICHE PERSON ODER ALS RECHTMÄSSIGER VERTRETER 
EINER JURISTISCHEN PERSON) UND ZONEALARM. BITTE LESEN SIE DIESEN VERTRAG SORGFÄLTIG DURCH, 
UND DRUCKEN SIE SICH FÜR IHRE UNTERLAGEN EINE KOPIE DES VERTRAGS AUS. DIESER VERTRAG HAT 
VORRANG VOR ALLEN VORHERGEHENDEN FASSUNGEN.

WENN SIE UNTEN DIE OPTION "AKZEPTIEREN" MARKIEREN UND DIE ZONEALARM-SOFTWARE HERUNTERLADEN, 
INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER ANDERWEITIG NUTZEN, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, ALLE 
BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS EINZUHALTEN. FALLS SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS 
NICHT EINVERSTANDEN SIND, KLICKEN SIE ENTWEDER AUF DIE SCHALTFLÄCHE "ABBRECHEN" UND/ODER 
UNTERLASSEN SIE ES, DIE SOFTWARE HERUNTERZULADEN, ZU INSTALLIEREN, ZU KOPIEREN ODER 
ANDERWEITIG ZU NUTZEN.

1. SOFTWARE: Der in diesem Vertrag genutzte Begriff "Software" bezieht sich auf die 
ZoneAlarm-Software, die Sie zum Download ausgewählt haben. Der Begriff "Software" umfasst 
dabei auch sämtliche Upgrades, modifizierte Versionen oder Updates dieser Software, die 
Ihnen von ZoneAlarm zur Verfügung gestellt werden. Durch das Herunterladen der Software 
nehmen Sie dieselbe an. Der Begriff "Software" umfasst auch Software von Drittherstellern, 
die Ihnen von ZoneAlarm zur Verfügung gestellt wurde.

2. LIZENZERTEILUNG: Gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags gewährt Ihnen ZoneAlarm eine 
dauerhafte, nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz, um: (i) die Software zu 
installieren, (ii) die Software zu internen Zwecken zu gebrauchen und (iii) 
Sicherungskopien der Software für Backup- oder Archivierungszwecke herzustellen. 
Unbeschadet des Vorstehenden erkennen Sie an, dass abhängig von der von Ihnen zum Download 
ausgewählten Softwareversion (kostenfreie, Test- oder Vollversion) bestimmte 
Einschränkungen in Bezug auf Ihre Nutzung der Software bestehen und einige Funktionen der 
Software ("Sonderfunktionen") Ihnen nicht oder nur in begrenztem Umfang zur Verfügung 
stehen, wie nachfolgend beschrieben:
2.1 KOSTENFREIE VERSIONEN: Sie dürfen eine kostenfreie Nichttestversion der Software nur 
dann herunterladen und nutzen, wenn Sie (i) eine Privatperson sind (und dann nur für Ihren 
privaten Gebrauch) oder (ii) eine gemeinnützige Organisation gemäß Titel 26, § 501(c)(3) 
des United States Code (mit Ausnahme von Regierungs- und Bildungseinrichtungen). Wenn Sie 
sich für das Herunterladen einer kostenfreien Nichttestversion der Software entscheiden, 
können Sie die Sonderfunktionen der Software nicht nutzen, solange Sie nicht ein Upgrade 
auf eine Vollversion der Software (sofern Ihnen diese Option angeboten wird) gegen Zahlung 
des eventuell anfallenden Entgelts erwerben.
2.2 TESTVERSIONEN: Wenn Sie sich für das Herunterladen einer kostenlosen Testversion der 
Software entscheiden, können Sie die Sonderfunktionen der Software nur für eine begrenzte 
Zeit nutzen ("Testphase"). Am Ende der Testphase werden die Sonderfunktionen der Software 
automatisch deaktiviert, sofern Sie nicht die entsprechende einmalige Lizenzgebühr für die 
Software entrichten und einen Lizenzschlüssel (im Sinne von Abschnitt 6, "Lizenzschlüssel") 
installieren. Wenn Sie die entsprechende Lizenzgebühr für die Software entrichten, können 
Sie entsprechend der Bestimmungen dieses Vertrags die Sonderfunktionen der Software auf der 
Anzahl von Computern, für die Sie die entsprechende Lizenzgebühr entrichtet haben, 
unbefristet nutzen.
2.3 VOLLVERSIONEN: Wenn Sie sich zum Herunterladen einer Vollversion der Software 
entscheiden und die entsprechende Lizenzgebühr entrichten, können Sie entsprechend den 
Bestimmungen dieses Vertrags die Sonderfunktionen der Software auf der Anzahl von Computern, 
für die Sie die entsprechende Lizenzgebühr entrichtet haben, unbefristet nutzen.
2.4 DIENSTLEISTUNGVERSION: Wenn Sie diese Software als Dienstleistung erhalten haben, darf 
sie nur dann eingesetzt werden, wenn Sie die entsprechende Gebühr entsprechend den 
Bestimmungen des jeweiligen Anbieters gezahlt haben.
2.5 VERSIONEN MIT ANTI-SPYWARE: Wenn Sie sich zur Nutzung der Anti-Spyware-Funktion 
entscheiden, ersuchen Sie ZoneAlarm ausdrücklich um eine Ermittlung der potenziellen 
Auswirkungen, die identifizierte Programme auf Ihr System haben können. Sie erklären sich 
damit einverstanden, dass wir automatisch bestimmte Programme löschen dürfen und/oder Ihnen 
eine kundenspezifische Möglichkeit anbieten, bestimmte Programme zu löschen. Das Löschen 
dieser Programme kann andere Lizenzverträge verletzen, die Sie wissentlich oder 
unwissentlich abgeschlossen haben. Für das Löschen dieser Programme und eine mögliche 
Verletzung von Lizenzbestimmungen Dritter tragen Sie die alleinige Verantwortung. ZoneAlarm 
kann nicht überprüfen, mit welchen Lizenzverträgen Dritter Sie sich gegebenenfalls 
einverstanden erklärt haben. 

3. ABONNEMENTLEISTUNGEN: Wenn Sie sich für das Herunterladen einer Vollversion der Software 
entscheiden (oder für den Upgrade auf eine Vollversion der Software, von der Sie zuvor eine 
kostenfreie oder eine Testversion heruntergeladen haben), stehen Ihnen nach Maßgabe dieses 
Abschnitts möglicherweise bestimmte Abonnementleistungen zu. Der Begriff 
"Abonnementleistungen" umfasst neben der technischen Unterstützung auch weitere Leistungen, 
die Ihnen ZoneAlarm für die vorgesehene Laufzeit des Abonnementdienstes nach eigenem 
Ermessen zur Verfügung stellen kann.
3.1 TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG: Unter der Voraussetzung, dass Sie die jeweilige Lizenzgebühr 
entrichtet haben, bietet Ihnen ZoneAlarm ab dem Zeitpunkt der Zahlung für eine begrenzte 
Zeit kostenlose technische Unterstützung. Sofern Ihnen diese Möglichkeit geboten wird, 
können Sie für einen bestimmten Zeitraum weitere technische Unterstützung in Anspruch 
nehmen, wenn Sie die zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Gebühr für Abonnementleistungen 
entrichten und den entsprechenden Lizenzschlüssel installieren. Jegliche technische 
Unterstützung wird erbracht auf Grundlage der jeweils gültigen ZoneAlarm-
Geschäftsbedingungen für technische Unterstützung. Dies umfasst auch Softwareupdates, die 
ZoneAlarm nach eigenem Ermessen gegebenenfalls von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellt. 
Sofern Sie zum Erhalt solcher Softwareupdates berechtigt sind, werden Sie von ZoneAlarm 
benachrichtigt, wenn diese zum Herunterladen bereit stehen. Sämtliche Softwareupdates 
unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrags, sofern mit dem jeweiligen Update keine anders 
lautenden Lizenzbestimmmungen bereit gestellt werden. 
3.2 ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN: In dem Zeitraum, in dem Sie zur Inanspruchnahme von technischen 
Unterstützungsleistungen berechtigt sind, kann ZoneAlarm Ihnen nach eigenem Ermessen 
bestimmte zusätzliche internetbasierte Sicherheitsleistungen anbieten. Solche 
Zusatzleistungen werden vorbehaltlich der jeweils gültigen Geschäftsbedingungen über den 
Gebrauch von Zusatzleistungen erbracht. ZoneAlarm behält sich das Recht vor, solche 
Zusatzleistungen einzustellen und/oder andere Zusatzleistungen anzubieten, ohne dass 
hieraus ein Erstattungsanspruch oder ein Recht zur Aufrechnung resultiert. 
3.3 VERSIONSUNTERSTÜTZUNG: Zone Labs kann nach alleinigem Ermessen die Unterstützung für 
bestimmte Betriebssystemversionen einstellen. Entsprechende Mitteilungen sind unter 
zonelabs.com zu finden. 

4. LIZENZEINSCHRÄNKUNGEN: Sie erkennen an, dass sich die vorliegende Lizenz nur auf die 
Nutzung der Leistungsmerkmale und Funktionen der Software erstreckt, die in der 
Onlinedokumentation beschrieben sind, die der von Ihnen heruntergeladenen Version der 
Software beiliegt ("Dokumentation"). Sie verpflichten sich, die Software weder zu 
rekonfigurieren noch zu modifizieren, um so Leistungsmerkmale oder Funktionen der Software 
zu aktivieren, die nicht in der Dokumentation beschrieben sind oder die in anderen 
ZoneAlarm-Produkten verfügbar sind, ohne ZoneAlarm zuvor zu informieren und die jeweilige 
Upgradegebühr zu entrichten. Es ist Ihnen untersagt: (i) die Software einem Reverse 
Engineering zu unterziehen bzw. sie zu dekompilieren oder zu deassemblieren, (ii) die 
Software ganz oder teilweise zu modifizieren oder Derivate von ihr anzufertigen, (iii) 
Kopien der Software zu vertreiben, (iv) Kennzeichnungen oder Markierungen von der Software 
zu entfernen, die eigentumsrechtliche Informationen beinhalten, oder (v) die Software 
weiterzuverkaufen, zu verleasen, zu vermieten, zu übertragen, unterzulizenzieren oder auf 
sonstige Weise Rechte an der Software an Dritte zu übertragen. Jede Verletzung dieser 
Bestimmungen führt zum sofortigen Erlöschen der Softwarelizenz.

5. SOFTWARE DRITTER: Bestimmte Software Dritter, die in dieser Software enthalten ist, 
unterliegt zusätzlichen Bestimmungen, die ZoneAlarm von den jeweiligen Lizenzgebern 
auferlegt wurden. Diese Bestimmungen sind auf den "Info"-Seiten der Software enthalten und 
gelten mit dieser Bezugnahme als integraler Bestandteil des vorliegenden Vertrags. 

6. LIZENZSCHLÜSSEL: Sie erkennen an, dass die Software einen Lizenzschlüssel enthält. Wenn 
Sie eine Test- oder Vollversion der Software herunterladen und die entsprechende 
Lizenzgebühr für die Software entrichten, stellt ZoneAlarm Ihnen einen anfänglichen 
Lizenzschlüssel zur Installation mit der Software zur Verfügung. Dieser Lizenzschlüssel 
ermöglicht es Ihnen, (i) die Software (einschließlich Sonderfunktionen) während der 
Laufzeit der Lizenz zu nutzen und (ii) bestimmte abonnementbasierte Leistungen 
("Abonnementleistungen") während eines begrenzten Zeitraums entsprechend Abschnitt 3 
("Abonnementleistungen") in Anspruch zu nehmen. Für den Fall einer Verlängerung der 
Abonnementleistungen entsprechend Abschnitt 3 ("Abonnementleistungen") und bei jeder 
weiteren Verlängerung stellt ZoneAlarm Ihnen zusätzliche Lizenzschlüssel zur Installation 
mit der Software zur Verfügung, damit Sie die Abonnementleistungen für die entsprechende 
Abonnementlaufzeit in Anspruch nehmen können. Sie verpflichten sich, keine Lizenzschlüssel 
oder ähnlich funktionierenden Computercode von einer anderen Quelle als von ZoneAlarm 
selbst oder einem autorisierten ZoneAlarm-Vertriebspartner zu erwerben. 

7. EIGENTUMSRECHTE: Sie erkennen an, dass Ihnen keinerlei Ansprüche auf das geistige 
Eigentum an der Software, den Abonnementleistungen (wie hierin definiert) oder 
Lizenzschlüsseln übertragen wird. Eigentums- und Besitzrechte, geistige Eigentumsrechte und 
sonstige Rechte an der Software, den Abonnementleistungen und den Lizenzschlüsseln 
verbleiben bei ZoneAlarm und/oder den Lizenzgebern von ZoneAlarm. Die Software, 
Abonnementleistungen und Lizenzschlüssel sind geschützt durch die Rechte zum Schutz des 
geistigen Eigentums der Vereinigten Staaten von Amerika und anderer Länder sowie durch 
internationaler Übereinkommen.

8. GEWÄHRLEISTUNG: 
8.1 Beschränkte Gewährleistung. ZoneAlarm gewährleistet Ihnen gegenüber, dass die Kodierung 
der Software auf dem Datenträger, auf dem die Software ausgeliefert wird, frei von 
Material- und Verarbeitungsfehlern ist und dass die Software im Wesentlichen dem 
zugehörigen Benutzerhandbuch entspricht, das zum Zeitpunkt der Auslieferung aktuell ist. 
Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von neuzig (90) Tagen ab Erhalt des 
ursprünglichen Lizenzschlüssels. Die gesamte Haftung von ZoneAlarm und Ihr ausschließlicher 
Rechtsbehelf besteht im Ermessen von ZoneAlarm in Folgendem: (i) Rückerstattung des 
Kaufpreises, den Sie ZoneAlarm gegenüber für die Software entrichtet haben, mit 
gleichzeitiger Kündigung des vorliegenden Vertrags oder (ii) Reparatur oder Umtausch der 
Software oder des Datenträgers, die bzw. der diese beschränkte Gewährleistung nicht erfüllt. 
Einige Rechtsordnungen verbieten einen Ausschluss von konkludenten Gewährleistungen oder 
die Verkürzung gesetzlich vorgeschriebener Gewährleistungsfristen. In diesen Fällen ist der 
vorstehende Gewährleistungsausschluss nicht anwendbar. Diese Gewährleistung erteilt Ihnen 
bestimmte gesetzliche Ansprüche, neben denen weitere Rechte gemäß dem örtlich anwendbaren 
Recht bestehen können.
8.2 ALLGEMEINES: Die Software und die Abonnementleistungen werden Ihnen gegen ein 
geringfügiges Entgelt zur Verfügung gestellt. ZoneAlarm gewährleistet daher nicht, dass die 
Nutzung der Software oder der Abonnementleistungen ununterbrochen oder fehlerfrei möglich 
sein wird. Zudem gewährleistet ZoneAlarm nicht, dass sämtliche Informationen, die mit der 
Software oder den Abonnementleistungen erschlossen werden, vollständig und korrekt sind. 
Sie erkennen an, dass das Betriebsverhalten der Software und der Abonnementleistungen durch 
eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden kann, die außerhalb der Kontrolle von 
ZoneAlarm liegen, wie etwa technische Fehler der Software, Handlungen oder Unterlassungen 
seitens Dritter. Bestimmte Funktionen der Software sind möglicherweise nicht 
vorwärtskompatibel mit künftigen Versionen der Software; der Gebrauch solcher Funktionen 
mit künftigen Versionen der Software kann den Erwerb der entsprechenden künftigen Version 
der Software erfordern. 
8.2 "WIE BESEHEN": SIE ERKENNEN AN, DASS DIE FIRMA ZONEALARM UND IHRE LIZENZGEBER MIT 
AUSNAHME DER IN ABSCHNITT 8.1 DARGELEGTEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG IHNEN GEGENÜBER 
KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN BEZÜGLICH DER SOFTWARE UND ABONNEMENTLEISTUNGEN 
ERTEILT HABEN - UND ZWAR WEDER MÜNDLICH NOCH SCHRIFTLICH - UND DASS DIE SOFTWARE UND 
ABONNEMENTLEISTUNGEN IHNEN "WIE BESEHEN" OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG 
GESTELLT WERDEN. SIE ERKENNEN AN, DASS DAS GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH QUALITÄT UND 
BETRIEBSVERHALTEN DER SOFTWARE UND/ODER ABONNEMENTLEISTUNGEN BEI IHNEN LIEGT. SOLLTEN DIE 
SOFTWARE UND/ODER ABONNEMENTDIENSTE FEHLER AUFWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE (UND NICHT ZONEALARM 
BZW. DER ZONEALARM-FACHHÄNDLER ODER -VERTRIEBSHÄNDLER) DIE GESAMTEN KOSTEN FÜR ALLE 
NOTWENDIGEN REPARATUREN. 
8.4 GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS: ZONEALARM SCHLIESST JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE, KONKLUDENTE ODER 
GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG AUS. INSBESONDERE ERTEILT ZONEALARM KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG 
DAFÜR, DASS (i) RECHTE DRITTER NICHT VERLETZT WERDEN ODER DASS EINE ALLGEMEINE ODER 
BESONDERE GEBRAUCHSFÄHIGKEIT GEGEBEN IST, (ii) DIE SOFTWARE ODER ABONNEMENTLEISTUNGEN ALLE 
STÖRFÄLLE (ODER DEREN FOLGEN) VERHINDERN, AUF DEREN ERKENNUNG UND/ODER VERMEIDUNG SIE 
AUSGELEGT SIND, ODER (iii) SÄMTLICHE INFORMATIONEN, DIE MIT DER SOFTWARE ODER DEN 
ABONNEMENTLEISTUNGEN ERSCHLOSSEN WERDEN, GENAU UND VOLLSTÄNDIG SIND. DIESER 
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS BETRIFFT IHRE GESETZLICHEN ANSPRÜCHE, NEBEN DENEN WEITERE RECHTE 
GEMÄSS DEM ÖRTLICH ANWENDBAREN RECHT BESTEHEN KÖNNEN. EINIGE RECHTSORDNUNGEN VERBIETEN 
EINEN AUSSCHLUSS VON KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER DIE VERKÜRZUNG GESETZLICH 
VORGESCHRIEBENER GEWÄHRLEISTUNGSFRISTEN. IN DIESEN FÄLLEN IST DER VORSTEHENDE 
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS NICHT ANWENDBAR.

9. Haftungsbeschränkung: MIT AUSNAHME VON KÖRPERVERLETZUNG HAFTET ZONEALARM IHNEN ODER 
DRITTEN GEGENÜBER KEINESFALLS FÜR SCHÄDEN, DIE SICH AUS DEM VERTRAGSGEGENSTAND, DEM PRODUKT 
ODER EINER DIENSTLEISTUNG ERGEBEN, WIE MITTELBARE, SPEZIELLE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE ODER 
FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH GEWINNVERLUST), DATENVERLUST ODER -BESCHÄDIGUNG ODER KOSTEN 
ZUR BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER TECHNOLOGIEN, GLEICHGÜLTIG, OB DERARTIGE 
SCHADENSERSATZANSPRÜCHE AUF VERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG 
ODER AUF ANDERWEITIGE RECHTSGRUNDLAGEN GESTÜTZT SIND, SELBST WENN ZONE LABS IM VORAUS VON 
DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE. DIE HAFTUNG ZONEALARMS 
ÜBERSCHREITET KEINESFALLS DIE VON ZONEALARM IM RAHMEN DIESER LIZENZ FÜR DAS 
SCHADENSVERURSACHENDE PRODUKT ERHALTENE LIZENZGEBÜHR. Einige Rechtsordnungen verbieten 
einen Ausschluss oder eine Beschränkung von beiläufig entstandenen oder Folgeschäden. In 
diesen Fällen ist der vorstehende Ausschluss bzw. die vorstehende Beschränkung nicht 
anwendbar.

10. VERTRAGSBEENDIGUNG: Dieser Vertrag gilt automatisch als beendet, wenn Sie die 
Bestimmungen dieses Vertrags nicht einhalten. Hierfür ist eine Kündigungserklärung durch 
ZoneAlarm nicht erforderlich. Sie können den Vertrag Ihrerseits jederzeit durch ein 
schriftliches Kündigungsschreiben an ZoneAlarm beenden. Bei Vertragsbeendigung haben Sie in 
jedem Fall sämtliche Exemplare der Software (Original und Kopien) zu deinstallieren und zu 
vernichten.

11. VERSCHIEDENES: 
11.1 EINHALTUNG VON EXPORTBESTIMMUNGEN: Sie erkennen an, dass die Software den 
Exportkontrollgesetzen und -bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") 
unterliegt, und verpflichten sich, diese Gesetze und Bestimmungen einzuhalten. Das US-
Gesetz verbietet den Download, die Ausfuhr, die Wiederausfuhr und die Übertragung der 
Software in Länder, an Endbenutzer und zu Endzwecken, die Beschränkungen unterliegen. In 
den USA gelten gegenwärtig Ausfuhrsperren gegen folgende Länder: Iran, Irak, Kuba, Libyen, 
Nordkorea, Sudan und Syrien. Endbenutzer, die Beschränkungen unterliegen, sind auf der 
Denied Persons List des US-Handelsministeriums (U.S. Commerce Department), der List of 
Unverified Persons des US-Handelsministeriums (U.S. Commerce Department) und der List of 
Specially Designated Nationals and Blocked Persons des US-Finanzministeriums (U.S. Treasury 
Department) aufgeführt. Darüber hinaus sind der Download, die Ausfuhr, die Wiederausfuhr 
und die Übertragung der Software an Endbenutzer untersagt, die an Aktivitäten in Verbindung 
mit Massenvernichtungswaffen beteiligt sind. Hierzu zählen unter anderem (1) der Entwurf, 
die Entwicklung, die Herstellung und die Benutzung von Nuklearmaterial, 
Nukleareinrichtungen oder Atomwaffen, (2) der Entwurf, die Entwicklung, die Herstellung und 
die Benutzung von Raketen sowie die Unterstützung von Raketenprojekten und (3) der Entwurf, 
die Entwicklung, die Herstellung und die Benutzung von chemischen oder biologischen Waffen. 
Durch das Herunterladen oder die Benutzung der Software erklären Sie sich mit den 
vorgenannten Bestimmungen einverstanden. Darüber hinaus bestätigen Sie, dass Sie (i) sich 
nicht einem Land, das Ausfuhrbeschränkungen unterliegt, aufhalten oder dort ansässig bzw. 
ein Staatsangehöriger eines solchen Landes sind, (ii) sich nicht auf einer von US-Behörden 
geführten Liste von Endbenutzern befinden, die Ausfuhrbeschränkungen unterliegen, und (iii) 
nicht an Aktivitäten in Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen beteiligt sind. Sie 
erkennen an, dass die für Sie gültigen Anforderungen und Beschränkungen des US-Rechts je 
nach der heruntergeladenen Software variieren und sich im Laufe der Zeit ändern können 
sowie dass es zur Bestimmung der auf die Software zutreffenden Ausfuhrbeschränkungen 
erforderlich ist, auf die US-Ausfuhrkontrollbestimmungen (U.S. Export Administration 
Regulations) und die US-Kontrollbestimmungen für ausländische Vermögenswerte (U.S. Foreign 
Assets Control Regulations) Bezug zu nehmen. 
11.2 U.S. RECHTE DER US-BUNDESREGIERUNG: Die diesem Vertrag unterliegende Software ist 
gewerbliche Computersoftware gemäß 48 C.F.R. 252.227-7014(a)(1). Bei Erwerb durch oder für 
eine Zivilbehörde erwirbt die US-Bundesregierung diese kommerzielle Computersoftware bzw. 
die Dokumentation zu dieser kommerziellen Computersoftware entsprechend den Bestimmungen in 
48 C.F.R. 12.212 ("Computer Software") und 12.211 ("Technical Data") der Federal 
Acquisition Regulations ("FAR") und den entsprechenden nachfolgenden Regelungen. Bei Erwerb 
durch oder für eine Behörde des US-Verteidigungsministeriums ("DOD") erwirbt die US-
Bundesregierung diese kommerzielle Computersoftware bzw. die Dokumentation zu dieser 
kommerziellen Computersoftware entsprechend den Bestimmungen in 48 C.F.R. 227.7202-3 des 
DOD FAR Supplement ("DFAR") und den entsprechenden nachfolgenden Regelungen. 
11.3 RECHTSWAHL: Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaats Kalifornien, 
wie sie für Verträge zwischen Einwohnern Kaliforniens gelten, die vollständig innerhalb von 
Kalifornien abgeschlossen und vollzogen werden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen 
über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen. 
11.4 VOLLSTÄNDIGER VERTRAG: Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen 
Ihnen und ZoneAlarm dar. Er ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen schriftlicher oder 
mündlicher Art sowie jegliche andere Kommunikation zwischen ZoneAlarm und Ihnen in Bezug 
auf den Vertragsgegenstand. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der 
schriftlichen Übereinkunft der rechtmäßigen Vertreter beider Vertragsparteien. 
11.5 VORBEHALT: Sämtliche Rechte, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag eingeräumt 
werden, sind ZoneAlarm vorbehalten.

©2003–2007 Check Point Software Technologies Ltd. Alle Rechte vorbehalten. Check Point, 
das Check Point-Logo, DefenseNet, IMsecure, OSFirewall, Safe@Office, SmartDefense, 
SmartDefense Advisor, TrueVector, ZoneAlarm, ZoneAlarm Anti-Spyware, Zonealarm PRO Antivirus + Firewall, 
ZoneAlarm Internet Security Suite, ZoneAlarm Pro, ZoneAlarm Secure Wireless Router, Zone 
Labs und das Zone Labs-Logo sind Marken oder eingetragene Marken der Firma Check Point 
Software Technologies Ltd. oder ihrer Tochterunternehmen. ZoneAlarm ist ein Unternehmen von 
Check Point Software Technologies, Inc. Alle anderen in diesem Dokument genannten 
Produktnamen sind Marken oder eingetragene Marken der jeweiligen Rechtsinhaber. Die in 
diesem Dokument beschriebenen Produkte sind geschützt durch die US-Patente 5,606,668, 
5,835,726, 6,496,935, 6,873,988 und 6,850,943 und können außerdem durch andere US-Patente, 
ausländische Patente oder Patentanmeldungen geschützt sein.